AN DIE HERMES GESCHÄFTSLEITUNG
BESCHWERDE
Auftragsnummer: 01007110852254
Auftragsnummer: 01007110845827
Auftragsnummer: 01366110836892
Bezüglich der ersten beiden Auftragsnummern liegt ein unglaubliches Verhalten der Zustellers vor. Gestern, am 10.01.2013, verlangte der Zusteller von meiner Bekannten, die an die Sprechanlage gegangen war, dass diese sich aus der 3. Etage nach unten begeben sollte, um 2 schwere Pakete in Empfang zu nehmen. Er argumentierte, er habe sich an der Haustüre eine Hand verletzt. Es steht fest, dass er die Haustür noch nicht geöffnet hatte, da meine Bekannte noch nicht den Öffner betätigt hatte. Somit konnte er sich auch nicht verletzt haben. Als meine Bekannte sich weigerte, die Pakete selbst hoch zu tragen, sagte er, er würde die Pakete wieder mitnehmen. Später las ich in der Sendungsverfolgung, dass die Annahme verweigert worden sei. Dieser Anlass zur erneuten Beschwerde, die alle dagewesenen bei weitem übertrifft, wird selbstverständlich ebenfalls in meiner Internetseite:
www.hermes-zustellpraktiken.trs80.de
aufgenommen werden. Die Dreistigkeit des Zustellers ist wohl kaum zu überbieten und ich erwarte deshalb eine korrekte Zustellung. Etwaige Ausreden kann ich jedenfalls nicht gelten lassen.
Bezüglich der 3. Auftragsnummer ist ebenfalls die Arbeitsweise des Zustellers zu bemängeln. Als ich am Freitag den 04.01.2013 um 21 Uhr nach Hause kam, ragte eine Paketsendung zu 2 Drittel aus meinem ausserhalb des Hauses gelegenen Briefkasten. Da die "Zustellung" laut Sendungsverfolgung bereits um 17:15 Uhr erfolgte, bestand also in der Zwischenzeit die Möglichkeit, dass das Paket entwendet werden konnte. Auf Grund der "unüblichen Zustellung“ konnte auch keine Unterschrift geleistet werden. Ich frage mich, wer dann den Empfang quittiert hat, da dies niemand, ausser dem Zusteller selbst, getan haben kann.
Abschliessend ist festzustellen, dass die Arbeitsmoral der Zusteller zu Lasten der Kunden immer schlechter wird. Hier sollte sich HERMES dringend etwas einfallen lassen.
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AN DIE HERMES GESCHÄFTSLEITUNG
BESCHWERDE
Auftragsnummer: 01007110852254
Auftragsnummer: 01007110845827
Heute, am 11.01.2013, stellte ich laut Sendungsverfolgung fest, dass beide Sendungen an den Absender zurück gehen. HERMES kommt also seinen Verpflichtungen nicht nach, in dem Sendungen nicht ordnungsgemäss zugestellt werden und behauptet dann einfach, die Annahme wäre verweigert worden.
Wenn mir nicht beide Sendungen zugestellt werde, wird dies in jedem Fall rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, denn das gesamte Verhalten Ihrerseits, und dies betrifft nicht nur diesem Fall, ist nicht länger hinnehmbar.
www.hermes-zustellpraktiken.trs80.de
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Hermes antwortete diesbezüglich per E-Mail am 14.01.2013 wie folgt (Auszug aus der Mail):
ich wurde von der Geschäftsführung mit der Bearbeitung Ihres Anliegens betraut und
bedauere sehr, dass Sie wiederholt Anlass zur Beanstandung unseres Services hatten.
Wir werden den Vorgang vor Ort aufarbeiten lassen um sicherzustellen zu lassen, dass sich
eine solche Zustellung nicht wiederholt.
Die Sendungen 01007110845827 und 01007110832254 sind bereits wieder in der Zustellung
beim Absender.
Als Entschuldigung für die entstandenene Unannehmlichkeiten möchten wir Ihnen gerne den Betrag
von 25,00 € zukommen lassen. Teilen Sie uns hierfür bitte Ihre Bankverbindung mit. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Meine Antwort darauf:
das Paket mit der Nr. 01007110832254 ist mittlerweile wieder beim Absender angekommen. Dieser wurde vorher von mir informiert und angewiesen, die Annahme zu verweigern. Laut Aussage des Absenders bestand der Zusteller auf eine Annahme des Paketes, so dass er keine andere Möglichkeit sah, als es anzunehmen. Das Paket mit der Nr. 01007110845827 wird vom Absender nicht angenommen werden können, da sich dieser in Urlaub befindet.
Ich bestehe weiter auf eine Lieferung beider Pakete. Wie Hermes das macht ist das Problem von Hermes und nicht meins. Soll doch der Zusteller, der zu faul war, die Pakete nach oben zu tragen und dann behauptet hat, es wäre die Annahme verweigert worden, die Pakete höchstpersönlich wieder "einsammeln" und dann ordnungsgemäß zustellen.
Mittlerweile hat der Absender des Paketes mit der Nr. 01007110832254 von Hermes eine Paketmarke erhalten, so dass er das Paket erneut an mich versenden kann. Dies bedeutet, dass nicht nur ich Nachteile durch das Fehlverhalten des Zusteller hatte, sondern auch der Absender.
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Hermes antwortete diesbezüglich per E-Mail am 18.01.2013 wie folgt (Auszug aus der Mail):
da Frau xxxxxxxx nicht mehr im Hause ist, übernehme ich die Bearbeitung Ihrer
letzten beiden E-Mails.
Frau xxxxxxxx hat den Vorgang an unsere zuständige Niederlassung weitergeleitet, damit
ein Gespräch mit dem Zusteller erfolgt. Denn selbstverständlich möchten wir dafür Sorge tragen,
dass die künftigen Zustellungen an Ihrer Anschrift wieder reibungslos verlaufen werden.
Die Niederlassung wird die Abläufe dieses Zustellers intern prüfen. Wir werden dazu keine
Rückmeldung erhalten.
Die Sendung 01007110845827 wurde am 14.1.13 bei Ihrem Versender "xxxxxxxx" zugestellt.
Frau xxxxxxxxx hat das Paket angenommen.
Die Sendung 01007110832254 wurde am 14.1.13 bei “xxxxxx" zugestellt.
Gerne sende ich an beide Familien jeweils einen Gutschein, so dass die Sendungen kostenfrei
erneut an Sie versendet werden können. Bitte informieren Sie mich diesbezüglich.
Frau xxxxxxxx hatte Ihnen einen Betrag in Höhe von 25,00 Euro zugesagt und um Ihre Bankverbindung
gebeten. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diese mitteilen.
Vielen Dank!
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Meine Antwort darauf:
der Absender mit der Nr. 01007110832254 hatte bereits durch Eigeninitiative einen Gutschein erhalten. Deshalb ist das Paket bereits wieder unterwegs.
Der Absender mit der Nr. 01007110845827 ist mittlerweile wieder aus dem Urlaub zurück und erwartet die Zustellung eines Gutscheins zwecks erneuter Versendung.
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Nachtrag:
die Sendung mit der Nr. 01007110832254, die auf Grund der Faulheit des Zustellers wieder an den Absender zurück gegangen war, ist eben bei mir eingetroffen. Der Inhalt, ein Tonbandgerät, ist vollkommen zertrümmert und die Verklebung des Paketes ist ebenfalls beschädigt. Die zerstörten Teile liegen teilweise über dem Verpackungsmaterial. Auf Grund des Zustandes drängt sich der Verdacht auf, dass hier von jemandem nachgeholfen worden sein könnte, zumal es innerhalb einer Woche schon das zweite Paket mit stark beschädigtem Inhalt ist.
Ich habe erstmal Fotos von dem unbeschädigten Karton sowie vom Anblick des Inneren gemacht, also so, wie ich den Inhalt nach dem Öffnen sah. In Anbetracht des Verhaltens des Zustellers, der dafür sorgte, dass das Paket mit dem Vermerk "Annahme verweigert" an den Absender zurück geschickt wurde, ist anzunehmen, dass dieser Zusteller für den Zustand des Inneren verantwortlich ist.
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Nachtrag:
bezüglich des zerstörten Inhalts der Sendung mit der Nr. 01007110832254 habe ich soeben den Inhalt genauer überprüft und festgestellt, dass hier eine mutwillige Zerstörung vorliegen muss. Anders sind die diversen Beschädigungen jedenfalls nicht erklärbar.
Ich werde nun jede einzelne Beschädigung per Foto dokumentieren, ebenso den Karton von allen Seiten fotografieren, damit erkennbar ist, dass die Beschädigungen nicht entstanden sein können, als sich das Gerät im Karton befand.
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Weitere Mail nach der Fertigstellung der Fotos:
mittlerweile sind die Fotos bezüglich der Nr. 01007110832254 im Internet und können unter
w w w . h e r m e s - z u s t e l l p r a k t i k e n . t r s 8 0 . e u
dem Menüpunkt "11.01.2013" in Augenschein genommen werden. Bei genauerer Betrachtung muss angenommen werden, dass das Gerät ohne Verpackung ca. 5 mal auf einen harten Untergrund aufgeschlagen sein muss. Meine Verdächtigung bezüglich des Zustellers erhärtet sich unter Berücksichtigung des folgenden Sachverhaltes: Einige Tage nach dem Vorfall, bei dem der Zusteller eine Annahmeverweigerung vortäuschte, sprach meine Bekannte einen anderen Zusteller bezüglich des Vorfalls an. Dieser berichtete, dass der Zusteller sein Chef gewesen sei, der ihm davon erzählt habe. Dieser habe ihm gegenüber auch behauptet, meine Bekannte habe ihn mit einem Schimpfwort beleidigt, welches ich an dieser Stelle nicht zitieren möchte. Ich war Zeuge beider Gespräche, da ich mich zu beiden Zeitpunkten in der Wohnung aufgehalten habe.
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